Teleradiologie

In Kooperation mit  36 Krankenhäusern betreiben wir seit 1997 ein innovatives teleradiologisches Netzwerk. Rund um die Uhr leistet unser spezialisiertes Radiologen Team die CT- Notfall Diagnostik und sichert so die Versorgung der Patienten auch im ländlichen Raum. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.teleradiologie.net

Unser Konzept

Teleradiologie ist die radiologische Versorgung der Zukunft und bietet viele Vorteile. Sie ermöglicht Kliniken, Ambulanzen und niedergelassenen Fachärzten trotz Fachkräfte- und Personalmangel die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Die Teleradiologie.net gilt als Vorreiter der Teleradiologie - diese wurde bereits im Jahr 1997 gegründet und seitdem stetig und innovativ weiterentwickelt.

Die Teleradiologie.net erbringt in den Krankenhäusern radiologische Leistungen mittels Teleradiologie nach Strahlenschutzverordnung. Hier werden medizinischen Leistungen durch bei der RadMedics GmbH angestellte und selbständige Radiologen erbracht. In dem Netzwerk aus Kliniken, Ambulanzen und niedergelassenen Fachärzten werden modernste Technologien vernetzt und fachliche Kompetenzen für eine radiologische Versorgung auf höchstem Niveau gebündelt. Die Zusammenarbeit ist interdisziplinär und sektorenübergreifend organisiert. Dadurch kann entlang des gesamten Versorgungsprozesses eine radiologische Versorgung aus einer Hand gewährleistet werden. So werden Reibungsverluste bei der Abstimmung zwischen ambulanter und akutstationärer Versorgung vermieden, die Versorgungsqualität verbessert und den Informationsfluss zwischen den Radiologen und den behandelnden Ärzten beschleunigt. Ein großer Vorteil der Teleradiologie.net ist, dass das Bildverteilungskonzept für Kooperationspartner erweiterbar ist. Für jede Situation und Anforderung wird eine individuell passende Lösung durch die Teleradiologie.net realisiert. Zusätzlich unterscheidet sich die Teleradiologie.net von anderen Anbietern hinsichtlich des Teleradiologie-Workflows. Die Untersuchungsanforderung durch den Arzt sowie die Schlüssigkeitsprüfung der Indikation, Festlegung der Untersuchungsparameter und des Untersuchungsverlaufs durch den Radiologen findet vollständig digital statt.

Ausschlaggebend für die hohe Qualität im Netzwerk der Teleradiologie.net sind neben der fachlichen Expertise der beteiligten Teleradiologen, auch die entsprechenden technischen Voraussetzungen. Hauptmerkmal des teleradiologischen Datennetztes ist die strenge Einhaltung von Standards im Bereich der Hard- und Softwarekomponenten sowie der Kommunikation und bei den Netzwerken, damit eine offene, zukunftssichere Systemarchitektur geschaffen wird. Das gesamte Bildmaterial der internen CT-, MR-, DAS- und US-Untersuchungen sowie der externen CT- und MRT-Untersuchungen wird einschließlich Befund zum Patienten digital archiviert.

Um konstant sichere Abläufe zu gewährleisten wird der gesamte Versorgungsprozess permanent automatisiert überwacht und gesichert und im Fehlerfall steht ein Ansprechpartner über eine 24-Stunden-Technik-Hotline zur Verfügung.

 

Was ist Teleradiologie?

Definition und Genehmigung

Die Teleradiologie ist ein Teil der Telemedizin. Unter Teleradiologie versteht man die „Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes, der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht.“

Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie:

(1) Der Teleradiologe hat bei der Durchführung der Untersuchung
1. nach eingehender Beratung mit dem Arzt, der nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes am Ort der technischen Durchführung anwesend zu sein hat, die rechtfertigende Indikation zu stellen,
 
2. die Untersuchungsergebnisse zu befunden und
 
3. mithilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar in Verbindung zu stehen mit der Person, die nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 des Strahlenschutzgesetzes die technische Durchführung der Untersuchung vorzunehmen hat, und mit dem Arzt, der nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes am Ort der technischen Durchführung anwesend zu sein hat.
 
(2) Der Arzt, der nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes am Ort der technischen Durchführung anwesend zu sein hat, hat bei der Durchführung der Untersuchung in der Teleradiologie insbesondere die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben zu ermitteln und an den Teleradiologen weiterzuleiten.
 
(3) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die technische Durchführung bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen in der Teleradiologie durch nach § 145 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 berechtigte Personen vorgenommen wird.
 
(4) Beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass bei der an dem Teleradiologiesystem jeweils beteiligten anderen Einrichtung Kopien der Aufzeichnungen über die Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme nach § 115 und über die Konstanzprüfungen nach § 116 sowie über die Sachverständigenprüfungen nach § 88 Absatz 4 Nummer 1 aller zum System gehörenden Röntgeneinrichtungen zur Einsicht verfügbar sind. Die Pflicht kann auch durch das Bereithalten der Aufzeichnungen in elektronischer Form erfüllt werden.
 
Dokumentation

Die DIN 6868-59 regelt seit März 2009 die Dokumentationspflichten, so muss eine teleradiologische Strecke einer Abnahmeprüfung unterzogen werden und eine monatliche Konstanzprüfung der Bildübertragung stattfinden. Die Bilder einer Studie müssen innerhalb von 15 Minuten vollständig am Ort des Befunders angekommen sein. Der Teleradiologe befundet die Bilder sofort nach Eingang an der Befundworkstation, außerdem steht der Teleradiologe in ständigem telefonischen Kontakt mit den angeschlossenen Häusern. Der Befund geht dem jeweiligen Krankenhaus per Fax oder Email zu.
 

Das Datennetz

Die Verbindung der angeschlossenen Teleradiologiepartner erfolgt über ein MPLS (Multiprotocol Label Switching) der Telekom. Dies ist ein Verbunds-VPN Netzwerk, welches die Daten optimal priorisiert und sicher verschlüsselt.
Die Übertragungswege, die zur Übertragung der Bilddateien eingesetzt werden, sind ausschließlich für diesen Zweck reserviert. Wir arbeiten redundant, d.h. die Ether-Connect und SDSL – Verbindungen sind zusätzlich mit einem DSL/ISDN-Backup ausgerüstet. Es werden je nach Anforderung und Möglichkeit des Hauses verschiedene Übertragungstechniken benutzt.
 

Die Kooperationspartner

Uns verbindet eine langjährige und konstruktive Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Häusern. Wir arbeiten gemeinsam an der ständigen Optimierung der Arbeitsabläufe, durch Workshops und Trainings in den Krankenhäusern und in Fritzlar halten wir die Kommunikation aufrecht und bieten eine Plattform für Diskussionen und Verbesserungsvorschläge.

An unser Netz sind auch die Neurochirurgien des Klinikums Fulda, des Klinikums Kassel und der Werner Wicker Klinik in Reinhardshausen angeschlossen, so können bei Bedarf die Bilder schnell und sicher an die chirurgischen KollegInnen weitergeleitet und diskutiert werden.

Weitere Informationen unter www.teleradiologie.net

 

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